Trinkwasserverordnung

Wolfgang Schaffarzik

  • Qualifizierter Probenehmer nach Trinkwasserverordnung (TWVO)
  • SHK Fachkraft für Hygiene und Schutz des Trinkwassers (VDI)

Die Trinkwasserverordnung schreibt vor, bei privaten und gewerblichen Gebäuden(größer wie 2-Familienhäuser) in Abständen von 3 Jahren eine Wasserprobe zu ziehen und auf Legionellen zu prüfen. Diese Wasserprobe erfolgt durch einen qualifizierten Probenehmer in Zusammenarbeit mit einem akkreditierten Labor.

Nach einer festgestellten Verkeimung durch Legionellen, wird eine Gefahrenanalyse durch das örtliche Gesundheitsamt veranlasst.

Die Gefahrenanalyse darf nur durch eine qualifizierte Person erstellt werden.

Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung.

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